Grillenmehl: Was ist das?

Die EU-Verordnung Nr. 5 von 2023 erlaubt die Einführung von Grillenmehl auf dem europäischen Markt. Es handelt sich um ein entfettetes Pulver, das aus diesen getrockneten Insekten gewonnen wird, die im Fachjargon als Acheta domesticus bezeichnet werden.

Das produzierende Unternehmen ist vietnamesisch, Cricket One Co. Ltd, und bittet seit Juli 2019 darum, sein Produkt in unseren Breitengraden vermarkten zu können.

So waren in Italien eine handwerkliche Nudelfabrik in Cuneo und ein Bäcker in Turin, Enrico Murdocco, die ersten, die damit begannen, es zu verwenden.

Und es wird viel darüber geredet, zwischen Befürwortern und Kritikern. Es gibt bereits eine Reihe von urbanen Legenden, die man gut zerstreuen kann. Am unglaublichsten scheint jedoch diejenige zu sein, nach der dieses Mehl zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden kann, ohne dass die Endverbraucher informiert werden müssen.

Lass dich nicht in mögliche, nicht existierende Verschwörungen verwickeln! Wir haben alle Mittel, um den Konsum zu vermeiden, wenn wir es nicht wollen.

Was ist beim Kauf zu beachten?

Grillenmehl gehört zur Ader der Proteinmehle. Dieses Lebensmittel ist im Allgemeinen für den veganen oder vegetarischen Markt bestimmt und stammt normalerweise aus dem Mahlen von Hülsenfrüchten. Sie sind in der Regel zu vermeiden, wenn Sie sich vollständig ernähren.

Einige argumentieren, dass die einfache Formulierung “Protein” auf dem Etikett symptomatisch für das Vorhandensein von pulverisierten Grillen ist. So ist es nicht!

Der Markt wird durch europäische Vorschriften geregelt, die den Hersteller gemäß der EU-Verordnung Nr. 5 von 2023 verpflichten, das Vorhandensein von Grillenmehl auf dem Etikett anzugeben. Es gibt viele Gründe, nicht zuletzt, dass dieses Lebensmittel bei Menschen, die allergisch auf Weichtiere, Milben und Krebstiere reagieren, eine gefährliche Reaktion auslösen kann. Es ist also keine Frage, die man auf die leichte Schulter nehmen sollte!

Was uns vor möglichen Versäumnissen schützt, ist gerade die Notwendigkeit für Hersteller und Vertreiber, die vorhandenen Allergene im Detail zu melden. Und unter diesen wird es von nun an auch Grillenmehl geben, so eine Forderung, die die EU in der Verordnung 1169 aus dem Jahr 2011 ausdrücklich gestellt hat. Und die Formulierung wird in diesem Fall zweigeteilt sein, d.h. es wird sowohl der wissenschaftliche Name acheta domesticus als auch der gebräuchliche Name Hausgrille eingeprägt.

Wir hoffen also, Ihnen nicht nur einen klaren und ermutigenden Informationsdienst geboten zu haben, sondern auch eine bessere Lesbarkeit in Bezug auf die Größe der Zeichen auf den Packungen, damit die Nomenklatur unseres Interesses sofort entziffert werden kann, damit wir immer eine informierte Entscheidung treffen können.