Töpfe und Küchenmaschinen: Prämie im Wert von bis zu 6.000 Euro kommt!
Töpfe und Küchenmaschinen: Prämie im Wert von bis zu 6.000 Euro kommt!
Alles bereit für den neuen Kochbonus. Es handelt sich um einen Steuernachlass, der für Küchenprofis konzipiert wurde und aus einem Zuschuss für den Kauf von Töpfen, Küchenmaschinen und ähnlichen Geräten besteht.
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft haben einige genaue Regeln für den Zugang zum Bonus und Grenzen für die Steuergutschrift festgelegt. Wir sehen.
Töpfe und Küchenmaschinen: Prämie im Wert von bis zu 6.000 Euro kommt!
Die Steuergutschrift wird allen Personen gewährt, die als Köche in Hotels oder Restaurants oder als Angestellte oder Selbstständige mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer arbeiten.
Im letzteren Fall wird die Leistung unter der Voraussetzung anerkannt, dass ihnen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 Aufwendungen für den Kauf von Waren und/oder Berufsausrüstung oder Schulungen entstanden sind.
Darüber hinaus müssen Sie Ihren Wohnsitz in Italien haben und an einen Arbeitsvertrag in Hotels oder Restaurants gebunden sein. Bei Selbstständigen muss der Antrag ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden.
Wie hoch ist der Bonus?
Der Bonus für Köche beträgt 40 Prozent der Kosten für den Kauf von Maschinen der hohen Energieklasse, die für die Konservierung, Verarbeitung und Zubereitung von Produkten zuständig sind.
Oder für professionelle Catering-Werkzeuge und -Geräte wie Küchenmaschinen und Pfannen sowie professionelle Auffrischungskurse. In jedem Fall darf der Bonus 6.000 Euro nicht überschreiten.
Es versteht sich von selbst, dass für jede Ausgabe die entsprechenden Belege (Rechnungen etc.) vorgelegt werden müssen.
So beantragen Sie den Bonus
Um die Prämie zu erhalten, müssen sich Interessenten elektronisch bewerben. Anderweitig eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Es kann nur ein einziger Antrag gestellt werden, in dem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuererleichterung angegeben werden müssen. Vergessen Sie nicht die Liste der angefallenen Ausgaben und die dazugehörigen Unterlagen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Steuergutschrift nur als Ausgleich verwendet werden kann. Daher müssen Sie die schicksalhafte F24 verwenden.

